Strafverfügungen wegen Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen

Bei den Sozialberatungsstellen, Flüchtlingsvereinen und auch bei der asylkoordination rufen immer öfter Klient*innen an, die in Wien vollkommen willkürliche Strafverfügungen wegen Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen bekommen haben. Das Magistrat schreibt in den Verfügungen zudem, dass die Frist für den Einspruch NICHT unterbrochen sei, ein Einspruch daher nur 2 Wochen lang möglich ist.

Schnelles Handeln ist daher notwendig. Die DIAKONIE bietet gegen diese Verfügungen Rechtsberatung an und hilft beim Einbringen der Einsprüche.

Geflüchtete sollen sich daher unbedingt telefonisch oder elektronisch an die Diakonie wenden, wenn sie eine Strafverfügung wegen Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen erhalten haben. Ein persönliches Aufsuchen der Beratungsstellen ist nicht nötig (und nicht möglich), aber die BeraterInnen können auch telefonisch und per social media (mittels Foto) abklären, ob ein Einspruch noch möglich ist.

Damit sich nicht alles auf eine unserer Beratungsstellen konzentriert, hat die DIAKONIE die Zuständigkeiten aufgeteilt. Betroffene sollen sich bitte wenden an:

·      bis 25 Jahre: Jugendberatungsstelle Mozaik, Tel. 01/3439595 – 8217, Email: jugendberatung@diakonie.at, Facebook: https://www.facebook.com/Mozaik1170

·      ab 26 Jahre: Sozialberatungsstelle Wien, Tel. 01/4056295, Email: beratung.wien@diakonie.at

·      geflüchtete Frauen: Frauenberatungsstelle Wien, Tel. 0664/88632853, Email: frauenberatung.wien@diakonie.at

Wenn Sie nicht gleich durchkommen, dann bitte öfters probieren oder ein E-Mail schreiben.

 

Mit freundlichen Grüßen
Mir Ghous Uddin
Obmann des Vereins AKIS und
Leiter des Beratungszentrums für
Afghanische Flüchtlinge in Österreich
Pastorstraße 33-39/51/4,
1210 Wien

https://akiseu.com
mir.ghousudden@chello.at
info@akiseu.com
+43660 3545469

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